{"id":1527,"date":"2014-09-22T06:35:33","date_gmt":"2014-09-22T06:35:33","guid":{"rendered":"http:\/\/tk-ebersdorf.at\/?page_id=1527"},"modified":"2014-09-22T06:38:02","modified_gmt":"2014-09-22T06:38:02","slug":"statuten-vom-12-april-2014","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/tk-ebersdorf.at\/?page_id=1527","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Statuten des Vereins mit G\u00fcltigkeit vom 12. April 2014<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p><strong>TRACHTENKAPELLE EBERSDORF<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a71 <\/strong><strong>Name, Sitz und T\u00e4tigkeitsbereich<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cTrachtenkapelle Ebersdorf&#8220;<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein hat seinen Sitz in A-8273 Ebersdorf, politischer Bezirk Hartberg-F\u00fcrstenfeld, Bundesland Steiermark, und erstreckt seine T\u00e4tigkeit haupts\u00e4chlich auf das Gemeindegebiet von Ebersdorf und die Bundesl\u00e4nder Steiermark und Burgenland, bei musikalischen Auftritten und Vereinsaktivit\u00e4ten verschiedener Art auch auf das gesamte Bundesgebiet von \u00d6sterreich und auf das Ausland.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt, jedoch grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die T\u00e4tigkeit des Vereins ist ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzig und nicht auf Gewinn gerichtet im Sinne der Bundesabgabenordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 2\u00a0 <\/strong><strong>Vereinszweck<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein, dessen T\u00e4tigkeit unpolitisch und nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt allgemein die F\u00f6rderung des Gemeinwohles auf kulturellem Gebiet, den Zusammenschluss von Personen, die sich der F\u00f6rderung der Musik widmen, die F\u00f6rderung der Heimatkunde und Heimatpflege durch die Pflege von bodenst\u00e4ndigen Brauchtum, vor allem der Pflege und Erhaltung der \u00f6sterreichischen Blasmusikkultur sowie der Pflege der Blasmusik und Bl\u00e4sermusik aller Stilrichtungen und Besetzungen unter Beachtung der \u00fcberlieferten und internationalen Literatur f\u00fcr Blasorchester, Blaskapellen und Bl\u00e4ser- sowie Schlagzeugensembles.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 3 <\/strong><strong>T\u00e4tigkeiten und Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs\u00e4tzen (2) und (3) angef\u00fchrten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Als ideelle Mittel dienen:<br \/>\na) Bereitstellung und Erhaltung von geeigneten Einrichtungen, Lokalit\u00e4ten und Ausstattungen zur Verwirklichung des Vereinszweckes; Bereitstellung von Notenmaterial und brauchtumstypischer Trachtenkleidung f\u00fcr s\u00e4mtliche Vereinsmitglieder.<\/p>\n<ol>\n<li>b) Durchf\u00fchrung laufender Teil- und Gesamtproben;<br \/>\nc) Schaffung von Voraussetzungen f\u00fcr die Aus- und Fortbildung von MusikerInnen, besonders von jungen MusikerInnenund Nachwuchs-MusikerInnen;<\/li>\n<li>d) Organisatorische, finanzielle und musikalische Unterst\u00fctzung von allen weiterbildungswilligen MusikerInnen; speziell alle Ma\u00dfnahmen, die zur Erlangung von Leistungsabzeichen f\u00fchren und der Teilnahme an regionalen und \u00fcberregionalen Wettbewerben st\u00fctzen und erm\u00f6glichen;<\/li>\n<li>e) Organisation und Abhaltung musikalischer Veranstaltungen jeglicher Art zur Kultur- und Brauchtumspflege, vor allem von Konzerten, musikalische Mitwirkung bei \u00f6ffentlichen und kirchlichen Anl\u00e4ssen und Brauchtumsveranstaltungen, Abhaltung von Bildungsveranstaltungen, Besuch von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen, Beteiligung bei Wertungsspielen und Herstellung und Verwertung von Tontr\u00e4gern zwecks Kultur- und Brauchtumspflege;<br \/>\nf) Organisation und Durchf\u00fchrung von Konzertreisen ins In- und Ausland, Pflege von Kontakten und Verbindungen zu Vereinen gleicher oder \u00e4hnlicher Tendenz, Mitgliedschaft bei einschl\u00e4gigen Dachverb\u00e4nden;<br \/>\ng) Versammlungen und Besprechungen zur Koordinierung der Vereinsinteressen;<\/li>\n<li>h) Vergabe von Auftr\u00e4gen an Dritte ausschlie\u00dflich zur Verwirklichung des Vereinszweckes bzw. der Vereinst\u00e4tigkeiten;<\/li>\n<li>i) Organisation und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen speziell zur F\u00f6rderung des Gemeinschaftswesens und f\u00fcr die Motivation von JungmusikerInnen, wie zum Beispiel Jugendcamps; wobei dabei musiziert oder geprobt werden kann oder auch solche, die nur der sportlichen Bet\u00e4tigung, dem Spiel oder der F\u00f6rderung des Gemeinschaftssinnes dienen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:<br \/>\na) Einnahmen und Ertr\u00e4gnisse aus Vereinsveranstaltungen und Aktivit\u00e4ten der unentbehrlichen unternehmerischen Bet\u00e4tigungen (unentbehrliche Hilfsbetriebe), und von Leistungen, die vom Verein erbracht werden;<\/p>\n<ol>\n<li>b) Beitr\u00e4ge unterst\u00fctzender Mitglieder (Mitgliedsbeitr\u00e4ge etc.);<br \/>\nc) Spenden, Sammlungen, Subventionen \u00f6ffentlich rechtlicher K\u00f6rperschaften und privater Hand, Verm\u00e4chtnisse und sonstige Zuwendungen;<br \/>\nd) durch Eink\u00fcnfte aus Beteiligungen an Gesellschaften;<\/li>\n<li>e) Eink\u00fcnfte aus Verm\u00f6gensverwaltung (Zinsen, Vermietung und Verpachtung)<\/li>\n<li>f) soweit im Einzelfall notwendig \u00fcber externe Finanzierungsquellen (Darlehen etc.).<\/li>\n<\/ol>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die im Abs. (3) angef\u00fchrten Mittel d\u00fcrfen nur f\u00fcr die in den Statuten angef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten und Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder d\u00fcrfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der K\u00f6rperschaft erhalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 4<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, unterst\u00fctzende Mitglieder und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Ordentliche Mitglieder (aktive MusikerInnen und Funktion\u00e4re) sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.<\/p>\n<p>(3) Unterst\u00fctzende Mitglieder sind solche, die die Vereinst\u00e4tigkeit auf verschiedene Weise f\u00f6rdern und unterst\u00fctzen, vor allem durch Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen.<\/p>\n<p>(4) Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 5 <\/strong><strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1) Mitglieder des Vereines k\u00f6nnen alle physische Personen werden, die ein in der Blasmusik verwendetes Instrument spielen oder die sich auf andere Weise voll an der Vereinsarbeit beteiligen bzw. besonderes Interesse an den Belangen des Vereines zeigen (z.B. Funktion\u00e4re, Marketenderinnen, Stabf\u00fchrer usw.). Mitglieder k\u00f6nnen auch juristische Personen und rechtsf\u00e4hige Personengesellschaften werden.<\/p>\n<p>(2) Personen unter 7 Jahren k\u00f6nnen nicht Mitglieder werden, wohl aber Personen zwischen 7 und Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit mit 18 Jahren.<br \/>\nHinsichtlich der unm\u00fcndigen Minderj\u00e4hrigen zwischen 7 und 14 Jahren (beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig) und der m\u00fcndigen Minderj\u00e4hrigen zwischen 14 und 18 Jahren (erweitert gesch\u00e4ftsf\u00e4hig) gelten f\u00fcr den Beitritt und Erwerb der Mitgliedschaft sowie f\u00fcr die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten die allgemeinen zivilrechtlichen Schutzbestimmungen insbesondere im Hinblick auf notwendige Zustimmungen des gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern entscheidet der Vorstand, der die Aufnahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigern kann.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 6 <\/strong><strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitgliedschaft erlischt:<br \/>\na) durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsf\u00e4higen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit;<br \/>\nb) durch freiwilligen Austritt und<br \/>\nc) durch Ausschluss.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand m\u00fcndlich oder schriftlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand kann ein Mitglied aus wichtigen Gr\u00fcnden ausschlie\u00dfen, besonders wenn dieses trotz Mahnungen gegen die Satzungen oder gegen die Kameradschaft verst\u00f6\u00dft, die Vereinsbeschl\u00fcsse missachtet, das Ansehen oder die Interessen des Vereins sch\u00e4digt oder sich sonst unehrenhaft verh\u00e4lt.<br \/>\nAuch ein R\u00fcckstand von mindestens 6 Monaten bei der Zahlung von Mitgliedsbeitr\u00e4gen kann ein Ausschlie\u00dfungsgrund sein.<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. (3) genannten Gr\u00fcnden von der Generalversammlung \u00fcber Antrag des Vorstandes mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden.<\/p>\n<p>(5) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Ausscheiden aus dem Verein und bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereines d\u00fcrfen die Vereinsmitglieder nicht mehr als ihre Kapitaleinlage und den gemeinen Wert ihrer Sacheinlage zur\u00fcckerhalten, der nach dem Wert der Einlage zu berechnen ist. Es darf keine Person durch f\u00fcr den Verein zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 7\u00a0 <\/strong><strong>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen und Aktivit\u00e4ten des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu. F\u00fcr Funktionen im Vorstand (Ausschuss) sind ordentliche Mitglieder nur w\u00e4hlbar, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei den m\u00fcndigen Minderj\u00e4hrigen zwischen 16 und Erreichen der Vollj\u00e4hrigkeit mit 18 ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kr\u00e4ften zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden k\u00f6nnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu beachten. Ordentliche Mitglieder sind verpflichtet an Proben, Auff\u00fchrungen und Vereinsveranstaltungen teilzunehmen, hierzu p\u00fcnktlich zu erscheinen, sich kameradschaftlich zu verhalten, sowie die musikalische Leitung in allen musikalischen Bestrebungen tatkr\u00e4ftig zu unterst\u00fctzen. Sie haben auch die ihnen vom Verein anvertrauten Instrumente, Trachten, Noten und sonstigen Gebrauchsgegenst\u00e4nde in sauberem und gutem Zustand zu erhalten.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Unterst\u00fctzende Mitglieder, die sich zur Zahlung regelm\u00e4\u00dfiger Mitgliedsbeitr\u00e4ge verpflichtet haben, sind angehalten, diese Zahlungen regelm\u00e4\u00dfig und p\u00fcnktlich zu leisten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 8 <\/strong><strong>Vereinsorgane<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\u00a7\u00a7 9 und 10), der Vorstand (\u00a7\u00a7 11 bis 13), die Rechnungspr\u00fcfer (\u00a714) und das Schiedsgericht (\u00a716).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 9 <\/strong><strong>Generalversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Generalversammlung ist die \u201cMitgliederversammlung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und sohin das oberste Willensbildungsorgan des Vereins.<br \/>\nDie ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie ist vom Vorstand zu einem Termin sp\u00e4testens 4 Monate nach Ablauf des Vereinsjahres (= Kalenderjahr) einzuberufen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstandes, der ordentlichen Generalversammlung oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer binnen 4 Wochen statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, wenn dieser der Verpflichtung nicht nachkommt, durch die antragstellenden Mitglieder oder durch die Rechnungspr\u00fcfer.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Sowohl zu den ordentlichen als auch zu den au\u00dferordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens 2 Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Brief, Telefax oder per Email (an die vom Mitglied an den Verein zuletzt bekannt gegebene Adresse, Faxnummer oder Emailadresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Antr\u00e4ge an die Generalversammlung betreffend Vereinsstatuten\u00e4nderung, Neuwahlen und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind mindestens 7 Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand oder den anderen einberufenden Mitgliedern laut Abs. (2) schriftlich mittels Brief, Telefax oder per Email einzureichen. Alle anderen Antr\u00e4ge k\u00f6nnen direkt bei der Generalversammlung eingebracht werden.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 G\u00fcltige Beschl\u00fcsse \u2013 ausgenommen solche \u00fcber einen Antrag auf Vertagung der Generalversammlung oder auf Einberufung einer au\u00dferordentlichen Generalversammlung \u2013 k\u00f6nnen nur zur Tagesordnung gefasst werden. Die Generalversammlung kann aber mit einfacher Stimmenmehrheit \u00fcber Antrag eines Vorstandsmitgliedes zus\u00e4tzliche Punkte in die Tagesordnung aufnehmen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder (auch die Unterst\u00fctzenden) teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die \u00dcbertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollm\u00e4chtigung ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der ordentlichen Mitglieder anwesend ist. Trifft dies nicht zu, kann nach einer Stunde ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der Erschienen eine weitere Generalversammlung einberufen werden, die unabh\u00e4ngig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Generalversammlung fasst die Beschl\u00fcsse und Wahlentscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Zur Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung der Statuten sowie \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Vorsitz in der Generalversammlung f\u00fchrt der Obmann, bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter, wenn auch dieser verhindert ist, das an Jahren \u00e4lteste anwesende Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 10 <\/strong><strong>Aufgaben der Generalversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:<br \/>\na) Entgegennahme und Genehmigung der Berichte des Vorstandes \u00fcber die Vereinst\u00e4tigkeit und finanzielle Gebarung;<br \/>\nb) Entgegennahme der Berichte der Rechnungspr\u00fcfer mit Entlastung des Kassiers und des Vorstandes, wenn keine M\u00e4ngel vorliegen;<br \/>\nc) Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsvoranschlag;<\/p>\n<ol>\n<li>d) mindestens alle drei Jahre die Neuwahl der Mitglieder des Vorstandes und j\u00e4hrlich die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer;<br \/>\ne) Enthebung der Mitglieder des Vorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer;<br \/>\nf) Genehmigung von Rechtsgesch\u00e4ften zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein;<br \/>\ng) Festsetzung der H\u00f6he allf\u00e4lliger Mitgliedsbeitr\u00e4ge;<br \/>\nh) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;<br \/>\ni) Beschlussfassung \u00fcber Statuten\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins;<br \/>\nj) Beratung und Beschlussfassung \u00fcber sonstige auf der Tagesordnung stehenden Fragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 11 <\/strong><strong>Vorstand<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist das \u201cLeitungsorgan\u201c im Sinne des Vereinsgesetztes 2002 und besteht aus:<br \/>\na) dem Obmann und seinem(n) Stellvertreter(n);<br \/>\nb) dem Kapellmeister und seinem(n) Stellvertreter(n);<br \/>\nc) dem Schriftf\u00fchrer und seinem Stellvertreter;<br \/>\nd) dem Kassier und seinem Stellvertreter;<br \/>\ne) dem Jugendreferenten und seinem Stellvertreter;<br \/>\nf) dem Archivar und seinem Stellvertreter;<br \/>\ng) dem EDV-Referenten und seinem Stellvertreter,<br \/>\nh) dem Stabf\u00fchrer und seinem Stellvertreter und<br \/>\ni) den zwei Beir\u00e4ten<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand wird von der Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gew\u00e4hlt, wobei die Besetzung von Stellvertretern nicht zwingend ist.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Funktionsperiode des Vorstandes betr\u00e4gt 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gew\u00e4hlten Mitgliedes das Recht, an dessen Stelle ein anderes w\u00e4hlbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachtr\u00e4gliche Genehmigung in der n\u00e4chstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. F\u00e4llt der Vorstand ohne Selbsterg\u00e4nzung durch Kooptierung \u00fcberhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungspr\u00fcfer verpflichtet, unverz\u00fcglich eine au\u00dferordentliche Generalversammlung zum Zwecke der Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen. Sollten auch Rechnungspr\u00fcfer handlungsunf\u00e4hig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverz\u00fcglich die Bestellung eines Kurators beim zust\u00e4ndigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine au\u00dferordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand wird vom Obmann, in dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter schriftlich oder m\u00fcndlich einberufen. Ist auch der Stellvertreter auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die H\u00e4lfte von ihnen anwesend ist.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter, ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren \u00e4ltesten anwesenden Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Au\u00dfer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. (3)) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitgliedes durch Enthebung (Abs. (10)) und R\u00fccktritt (Abs. (11)).<\/p>\n<p>(10)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt nur mit Bestellung des neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.<\/p>\n<p>(11)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen jederzeit schriftlich ihren R\u00fccktritt erkl\u00e4ren. Die R\u00fccktrittserkl\u00e4rung ist an den Vorstand, im Falle des R\u00fccktrittes des gesamten Vorstandes an die Generalversammlung zu richten. Der R\u00fccktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. (4)) eines Nachfolgers oder eines Nachfolgevorstandes wirksam.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 12 <\/strong><strong>Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Vorstand obliegt als Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br \/>\nDer Vorstand kann sich f\u00fcr die Aufgabenverteilung und Vereinsaktivit\u00e4ten \u00fcber die Statuten hinaus eine Gesch\u00e4ftsordnung genehmigen, die im Gegensatz zu den Statuten durch Vorstandsbeschluss leicht und rasch auch wieder ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen.<br \/>\nIn den Wirkungsbereich des Vorstandes fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung unter Beachtung der Aufgaben der Vorstandsmitglieder sowie unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Pflichten sowie der rechtm\u00e4\u00dfigen Beschl\u00fcsse der zust\u00e4ndigen Vereinsorgane und \u00fcberhaupt die Organisation eines geregelten Vereinsbetriebes.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses (ist gleich Rechnungslegung).<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Vorbereitung der Generalversammlung sowie Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlung.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Vereinsmitgliedern.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Aufnahme und K\u00fcndigung von Angestellten bzw. Arbeitnehmern sowie Mitarbeitern des Vereins.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 13 <\/strong><strong>Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Obmann, vertreten und unterst\u00fctzt von seinem(n) Stellvertreter(n), f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte des Vereins und vertritt den Verein nach au\u00dfen. Er f\u00fchrt bei allen Versammlungen (besonders Generalversammlung und Vorstand) den Vorsitz und sorgt f\u00fcr die Einhaltung der Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane. Der Obmann hat die Oberaufsicht \u00fcber das Vereinsverm\u00f6gen und \u00fcber die Organisation aller Vereinsaktivit\u00e4ten. Alle vom Verein ausgehende Schriftst\u00fccke und schriftlichen Ausfertigungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Unterschrift des Obmannes und des Schriftf\u00fchrers, in Geldangelegenheiten (= bei verm\u00f6genswerten Dispositionen) des Obmannes und des Kassiers, bei musikalischen Angelegenheiten des Obmannes und des Kapellmeisters. Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Vorstandsmitgliedern und dem Verein bed\u00fcrfen der Zustimmung mindestens zweier anderer Vorstandsmitglieder.<\/p>\n<p>Der Obmann fungiert auch gleichzeitig als Medienreferent, so diese Funktion nicht einem anderen Mitglied des Vereins gesondert zugewiesen wird.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Rechtsgesch\u00e4ftliche Bevollm\u00e4chtigungen, den Verein nach au\u00dfen zu vertreten bzw. f\u00fcr den Verein zu zeichnen k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich von dem im Abs. (1) genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Gefahr in Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstandes fallen, unter eigener Verantwortung selbst\u00e4ndig Anordnungen zu treffen. Im Innenverh\u00e4ltnis bed\u00fcrfen diese jedoch der nachtr\u00e4glichen Genehmigung durch das zust\u00e4ndige Vereinsorgan.<\/p>\n<p>(4)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Schriftf\u00fchrer, vertreten und unterst\u00fctzt durch seinen Stellvertreter, hilft dem Obmann bei der F\u00fchrung der Vereinsgesch\u00e4fte. Er f\u00fchrt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstandes, f\u00fchrt in Zusammenarbeit mit dem Obmann und dem Vorstand den Schriftverkehr, sorgt f\u00fcr die Aufbewahrung der Schriftst\u00fccke und unterfertigt mit dem Obmann die im Abs. (1) genannten Schriftst\u00fccke.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Dem Kapellmeister, vertreten und unterst\u00fctzt von seinem(n) Stellvertreter(n), obliegen alle Aufgaben auf rein musikalischem Gebiet. Er leitet s\u00e4mtliche Voll- und Registerproben (dabei auch unterst\u00fctzt von aktiven MusikerInnen und sonstigen Referenten), alle musikalischen Auff\u00fchrungen und ist verantwortlich f\u00fcr die musikalische Planung und Durchf\u00fchrung der Jahresarbeit sowie insgesamt f\u00fcr ein sinnvolles musikalisches Vereinsziel. Er f\u00fchrt auch Aufzeichnungen \u00fcber Probenbesuch, Auff\u00fchrungen und Programme oder hat dies durch andere zu besorgen. Weiters ist er f\u00fcr die Meldung der Programme an die AKM verantwortlich. Der Kapellmeister sorgt auch f\u00fcr eine der Kapelle entsprechende Literaturbeschaffung und hat insgesamt eine musikalische Weiterentwicklung sowie Qualit\u00e4tssteigerung im Auge zu behalten.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Kassier, vertreten und unterst\u00fctzt von seinem Stellvertreter, besorgt die gesamte Finanzverwaltung des Vereins, ist f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Geldgebarung verantwortlich und hat unter Beachtung der Tendenzen und der Beschl\u00fcsse der Generalversammlung sowie des Vorstandes f\u00fcr die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Nach Ende des Rechnungsjahres hat der Kassier eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Verm\u00f6gens\u00fcbersicht zu erstellen und hat auch \u00fcber Verlangen der Rechnungspr\u00fcfer die erforderlichen Unterlagen vorzulegen sowie notwendige Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Im Bereich der Spenden, Sponsoren und Subventionen hat der Kassier nach Kr\u00e4ften zum Vorteil des Vereins mitzuhelfen. Der Kassier erstellt j\u00e4hrlich, in Zusammenarbeit mit dem Obmann und Kapellmeister einen Jahresvoranschlag, der bei der Generalversammlung zu pr\u00e4sentieren und zu beschlie\u00dfen ist.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Jugendreferent versucht mit Unterst\u00fctzung des Vorstandes dem Verein die notwendige Zahl von Jungmusikanten zuzuf\u00fchren und betreut diese. Er ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, Ausbildungsst\u00e4tte und Verein. Die Betreuung hat auch das Ablegen von Jungmusikerleistungsabzeichen und die \u201cMusik in kleinen Gruppen\u201c bei den JungmusikerInnen zu umfassen.<\/p>\n<p>(8)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Archivar hat f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Registrierung, Behandlung und Lagerung des Vereinseigentums zu sorgen; er hat Inventarverzeichnisse zu f\u00fchren und sich durch entsprechende Antr\u00e4ge und Initiativen im Vorstand um den notwendigen Stand des Inventars zu k\u00fcmmern.<\/p>\n<p>(9)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der EDV Referent ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Betreuung und Wartung der EDV-Anlagen und der installierten Software, insbesondere des EDV Programms des Verbandes und dem Internetauftritt.<\/p>\n<p>(10)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Stabf\u00fchrer ist verantwortlich f\u00fcr den Bereich \u201cMusik in Bewegung\u201d. Er hat das Kommando und die Verantwortung, wenn die Kapelle in Marschformation an- und auftritt. Des Weiteren obliegen ihm die Exerziert\u00e4tigkeit und die Vorbereitung der Kapelle f\u00fcr das Antreten bei Marschmusikbewertungen.<\/p>\n<p>(11)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Beir\u00e4te sind Vorstandsmitglieder ohne besondere Fachgebiete. Sie k\u00f6nnen vom Vorstand oder in einer allf\u00e4lligen Gesch\u00e4ftsordnung mit speziellen Aufgaben betraut werden. Sie haben grunds\u00e4tzlich die Interessen des Vereins und der Mitglieder zu vertreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 14 <\/strong><strong>Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Verein hat zwei Rechnungspr\u00fcfer zu bestellen, die von der Generalversammlung mit dem Vorstand auf die Dauer von einem Jahr gew\u00e4hlt werden. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich, jedoch muss vor einer allf\u00e4lligen Wiederwahl mindestens ein Jahr ohne Ausf\u00fchrung dieser T\u00e4tigkeit liegen. Sie m\u00fcssen unabh\u00e4ngig und unbefangen sein und d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Pr\u00fcfung ist.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Den Rechnungspr\u00fcfern obliegt die laufende Gesch\u00e4ftskontrolle sowie die Pr\u00fcfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Rechnungslegung und die statutengem\u00e4\u00dfe Verwendung der Mittel, besonders nach vorliegender Ein- und Ausgabenrechnung. Der Vorstand bzw. Kassier hat den Rechnungspr\u00fcfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die notwendigen Ausk\u00fcnfte zu erteilen. Der Pr\u00fcfungsbericht an den Vorstand und die Generalversammlung hat allf\u00e4llige Gebarungsm\u00e4ngel oder Gefahren f\u00fcr den Bestand des Vereins aufzuzeigen. Besonders ist auf ungew\u00f6hnliche Einnahmen und Ausgaben einzugehen.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die Rechnungspr\u00fcfer haben dem Vorstand zu berichten. Die zust\u00e4ndigen Organe haben die aufgezeigten Gebarungsm\u00e4ngel zu beseitigen und Ma\u00dfnahmen gegen aufgezeigte Gefahren zu treffen.<\/p>\n<p>(4) Die Rechnungspr\u00fcfer haben nach erfolgter Pr\u00fcfung des gegenst\u00e4ndlichen Pr\u00fcfungszeitraumes (im Normalfall der Zeitraum bis zur jeweilig vorangegangenen ordentlichen Generalversammlung) der Generalsversammlung die Entlastung des Kassiers und seinem(r) Stellvertreter vorzuschlagen. Die Entlastung erfolgt mit drei Viertel Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/p>\n<p>(5)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Stellen die Rechnungspr\u00fcfer fest, dass der Vorstand beharrlich und auf schwerwiegende Weise gegen die ihm obliegende Rechnungslegungspflicht verst\u00f6\u00dft, ohne dass zu erwarten ist, dass im Verein in absehbarer Zeit f\u00fcr wirksame Abhilfe gesorgt wird, so haben sie vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung zu verlangen. Sie k\u00f6nnen auch selbst eine Generalversammlung einberufen.<\/p>\n<p>(6)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Rechtsgesch\u00e4fte zwischen Rechnungspr\u00fcfern und Verein bed\u00fcrfen der Genehmigung durch die Generalversammlung.<\/p>\n<p>(7)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr Tod, Ablauf der Funktionsperiode, Enthebung und R\u00fccktritt bei den Rechnungspr\u00fcfern die f\u00fcr die Vorstandsmitglieder in den Statuten enthaltenen Bestimmungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 15 <\/strong><strong>Haftungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Hinsichtlich von Haftungen f\u00fcr Verbindlichkeiten des Vereins und Haftungen von Organwaltern und Rechnungspr\u00fcfern gegen\u00fcber dem Verein wird ausdr\u00fccklich auf die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 23 bis 26 des Vereinsgesetzte 2002 verwiesen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 16 <\/strong><strong>Schiedsgericht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine \u201cSchlichtungseinrichtung\u201c im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den \u00a7\u00a7 577 ff. ZPO.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand ein Mitglied als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. \u00dcber Aufforderung durch den Vorstand binnen 7 Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes namhaft. Nach Verst\u00e4ndigung durch den Vorstand innerhalb von 7 Tagen erw\u00e4hlen die beiden namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage drei weitere ordentliche Mitglieder. Alle f\u00fcnf Schiedsgerichtsmitglieder w\u00e4hlen mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden aus ihren Reihen. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes m\u00fcssen unabh\u00e4ngig und unbefangen sein und d\u00fcrfen keinem Organ \u2013 mit Ausnahme der Generalversammlung \u2013 angeh\u00f6ren, dessen T\u00e4tigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.<\/p>\n<p>(3)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung nach Gew\u00e4hrung beiderseitigen Geh\u00f6rs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 17 <\/strong><strong>Freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>(1)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung des Vereins und nur mit drei Viertel Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden.<\/p>\n<p>(2)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Diese Generalversammlung hat auch \u2013 sofern Vereinsverm\u00f6gen vorhanden ist \u2013 \u00fcber die Abwicklung zu beschlie\u00dfen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen. Weiters hat sie Beschluss dar\u00fcber zu fassen, wem der Abwickler das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen zu \u00fcbertragen hat. Das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsverm\u00f6gen ist der Gemeinde am Sitz des Vereins zu \u00fcbergeben, die das Vereinsverm\u00f6gen so lange zu verwahren hat, bis sich ein neuer Verein mit \u00e4hnlichen gemeinn\u00fctzigen Zwecken bildet. Sollte dies innerhalb von 10 Jahren nicht der Fall sein, hat die Gemeinde das Vereinsverm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 34 ff Bundesabgabenordnung bzw. f\u00fcr spendenbeg\u00fcnstigte Zwecke im Sinne des \u00a7 4a Z 3 EStG 1988 zu verwenden. Auch die Ertr\u00e4gnisse aus der zwischenzeitlichen Verm\u00f6gensverwaltung sind gleichfalls gemeinn\u00fctzigen bzw. spendenbeg\u00fcnstigten Zwecken zuzuf\u00fchren.<br \/>\nIst die Gemeinde nicht bereit diese Auflagen zu erf\u00fcllen, muss der letzte Obmann das restliche Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen, mildt\u00e4tigen oder kirchlichen Zwecken in der Gemeinde zuf\u00fchren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 18 <\/strong><strong>Geschlechtsneutrale Bezeichnung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Soweit in diesen Statuten personenbezogene Bezeichnungen nur in m\u00e4nnlicher Form verwendet werden, beziehen sie sich auf Frauen und M\u00e4nner in gleicher Weise.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> \u00a7 19 <\/strong><strong>G\u00fcltigkeit<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die vorliegenden Statuten gelten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Generalversammlung und setzen alle bisher geltenden und bei der Vereinsbeh\u00f6rde aufliegenden Statuten au\u00dfer Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ebersdorf, am 12. April 2014<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verein:<\/p>\n<p>Der Schriftf\u00fchrer:\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Obmann:<\/p>\n<p><strong><em>Kevin Richter e.h.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wolfgang H\u00f6rzer e.h.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Kevin Richter\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Wolfgang H\u00f6rzer<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Statuten des Vereins mit G\u00fcltigkeit vom 12. 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